Bereits seit 2017 besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Konkret bedeutet das: Große, börsennotierte Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht offenlegen, wie sie gesellschaftlichen Anforderungen im Hinblick auf Umweltschonung, Arbeitnehmerschutz, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Diversität usw. nachkommen. Diese Anforderungen werden mit dem Kürzel „CSR“ (Corporate Social Responsibility = [engl.] unternehmerische Sozialverantwortung) zusammengefasst. Außer für börsennotierte Unternehmen gilt die CSR-Berichtspflicht generell für Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz. Kleine und mittelständische Unternehmen sind von der CSR-Berichtspflicht bislang nicht betroffen, das soll sich allerdings ändern: Im April 2021 hat die EU-Kommission weitreichende Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Diese sollen bis Ende 2022 von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.

Laden Sie sich jetzt unser kostenloses White Paper Smart Parking für Unternehmen herunter und erfahren Sie alles Wichtige zum Thema.

Intelligentes Parkraummanagement für Ihr Unternehmen

Berichtspflicht ab einer Belegschaftsgröße von 250 Mitarbeiter:innen

Die wesentlichste Neuerung des EU-Vorschlags besteht darin, dass künftig alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen in die Berichtspflicht eingebunden werden sollen – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung obliegt dabei dem Unternehmensmanagement. Außerdem ist vorgesehen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht zu publizieren sind. Die Möglichkeit, einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, soll entfallen. Sämtliche Nachhaltigkeitsinformationen müssen zudem einem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur Prüfung vorgelegt werden. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema CSR-Berichtspflicht

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Nachhaltigkeitsberichte? Welche Informationen gehören in einen Nachhaltigkeitsbericht und ab wann soll die Pflicht in Deutschland gelten? Nachfolgend sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur CSR-Berichtspflicht aufgelistet:

Was ist überhaupt ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht fasst die Fortschritte eines Unternehmens unter drei verschiedenen Gesichtspunkten zusammen. Dazu gehört natürlich die ökologische, aber auch die soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Bei den verschiedenen Punkten kann aber jeweils noch ein besonderer Schwerpunkt gesetzt werden.

Ab wann gilt die CSR-Berichtspflicht?

Geplant ist, dass der EU-Vorschlag zum 1. Dezember 2022 von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten angenommen und im jeweiligen nationalen Recht verankert wird. Die Berichtspflicht soll dann erstmalig für alle ab dem 1. Januar 2024 veröffentlichten Lageberichte gelten. Das bedeutet, dass bereits die Berichtsperiode 2023 erfasst werden muss.

Wie viele Unternehmen werden in Deutschland künftig berichtspflichtig sein?

Bislang sind in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach einer Schätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH werden es künftig rund 5.000 sein. Da zudem davon auszugehen ist, dass Großbetriebe von ihren Zulieferern und Partnern rechtspflichtunabhängig CSR-Informationen einfordern werden, werden sich wohl noch viel mehr Unternehmen auf Nachhaltigkeitsberichte einstellen müssen.

Was gehört in einen CSR-Bericht?

Bis zum 31. Oktober 2023 will die EU einheitliche Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten definieren. Schon jetzt steht fest, dass die Berichte dann drei Themenkomplexe abdecken sollen: Umweltthemen Hierzu zählen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schonung der Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Verhinderung von Umweltverschmutzung und Wahrung der biologischen Vielfalt. Gesellschaftliche Themen Hierzu zählen u. a. Sicherstellung von Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen, Gleichstellung der Geschlechter, Herstellung von sicheren Arbeitsbedingungen bei guter Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Achtung der Menschenrechte. Governance-Themen Zu den Governance-Themen zählen insbesondere die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens (auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange) sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, das politische Engagement des Unternehmens und etwaige Lobbying-Aktivitäten.

Gibt es eine Vorlage für CSR-Berichte?

Derzeit gibt es verschiedene Standards, sowohl nationale als auch internationale, an denen Unternehmen sich orientieren können. Keiner dieser Standards ist rechtlich vorgeschrieben, allerdings müssen berichtspflichtige Unternehmen, die keinem etablierten Standard nachkommen, dies begründen.


  • UN-Global-Compact-Standard (UNGC) – internationaler Standard des weltweit größten Netzwerks für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit
  • Global-Reporting-Initiative-Standard (GRI) – internationaler Standard der Global Reporting Initiative, die im Dialog mit Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaft, Gesellschaft und Wissenschaft Nachhaltigkeitsrichtlinien erstellt
  • ISO 26000 – internationaler Standard, der mit Fachleuten aus mehr als 90 Ländern und 40 internationalen und regionalen Organisationen erarbeitet wurde
  • EMAS-Standard – EU-Standard des freiwilligen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) – deutscher Standard für die strategische Ausrichtung von Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeit, Prozessmanagement, Ökologie und Soziales

Welche Chancen bietet ein CSR-Bericht?

Durch ein umfassendes und transparentes Berichtswesen zum Thema Nachhaltigkeit dokumentieren Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung. Sie können damit nicht nur bei Kund:innen und Geschäftspartner:innen punkten, sondern auch bei Investor:innen und Kapitalgeber:innen. Nicht zuletzt fördert ein informativer und glaubwürdiger CSR-Bericht auch das Employer-Image eines Unternehmens.

Was macht einen guten CSR-Bericht aus?

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und die Unternehmerinitiative future e. V. haben eine Reihe von Kriterien erarbeitet, die die Qualität eines CSR-Berichts ausmachen. Sie dienen gleichzeitig als grober Leitfaden zur Berichtserstellung.

Da ist zunächst das Kriterium Profil – die Lese:innen des Berichts sollten alle Hintergrundinformationen zum Unternehmen erhalten, die benötigt werden, um dessen Nachhaltigkeitsbestrebungen überhaupt einordnen zu können. Dazu gehören Informationen zur Belegschaft, zu den Standorten, zu den Geschäftsbereichen und natürlich zur Produktion. Ebenfalls wichtig ist eine gut verständliche Darstellung der Eigentumsverhältnisse.

Das zweite wichtige Kriterium ist die Strategie: Wie schätzt die Unternehmensleitung die sozialen und die ökologischen Auswirkungen seiner Geschäftsaktivitäten ein, wie „übersetzt“ sie diese in Handlungsvorgaben? Außerdem sollte im Zusammenhang mit der Strategieerläuterung dargelegt werden, wie Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen gesteuert werden.

Das dritte Kriterium sind die Ziele: Die Leser sollten erfahren, welche konkreten nachhaltigkeitsbezogenen Ziele das Unternehmen sich gesetzt hat und mit welchem Erfolg diese bisher verfolgt wurden. Die Zielsetzungen sollten logisch aus der Nachhaltigkeitsstrategie abgeleitet sein und überprüfbar formuliert sein. Am besten ist es, wenn zudem zeitliche Vorgaben genannt werden.

Das vierte Kriterium: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Unternehmen sollte erläutern, inwieweit es Verantwortung für seine Beschäftigten übernimmt. Es sollte Statements zur Gerechtigkeit, zur Schutzbedürftigkeit bestimmter Gruppen und zum Entlohnungskonzept abgeben. Zudem sollte es darlegen, inwieweit es die Arbeitnehmerrechte und die Menschenrechten allgemein wahrt. Darüber hinaus sollte das Unternehmen beschreiben, wie es Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreibt und wie es die Zufriedenheit der Beschäftigten fördert.

Das mit Abstand wichtigste Kriterium ist die Ökologie: Das Unternehmen muss zeigen, wie es seinen Ressourcenverbrauch und seinen Schadstoffausstoß erfasst und wie es diesen künftig noch reduzieren will. Dazu sollte nicht nur auf die Produktion eingegangen werden, sondern zum Beispiel auch auf die Logistik und auf den vom Unternehmen verursachten Verkehr: Wie bemüht sich das Unternehmen um die Reduktion von Liefer- und Transportfahrten, wie wird die An- und Abreise von Mitarbeitern zum und vom Arbeitsplatz gemanagt?

Einen detaillierten Leitfaden zur Erstellung eines CSR-Berichts stellt der DNK auf seiner Website zum Download bereit. Sie finden ihn hier: Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

CSR

Ökologieförderung durch ein fortschrittliches Mobilitätskonzept

Wie oben schon dargelegt, ist die zu einem Unternehmen gehörende Mobilität ein wichtiger CSR-Faktor. Dies sogar in zweifacher Hinsicht: Zum einen bestimmt der unternehmensseitige Verkehr in hohem Maße die Ökologiebilanz, zum anderen berührt das Verkehrsmanagement auch die Themen soziale Gerechtigkeit und Mitarbeiterzufriedenheit. Mit der Implementierung eines digitalen Parkraummanagementsystems können Unternehmen ihre Nachhaltigkeit deshalb gleich in mehreren Punkten verbessern:

Entlastung der Umwelt

Ein digitales Parkplatzvergabesystem reduziert nachweislich den Suchverkehr am Unternehmensstandort und verringert somit die Schadstoffbelastung in der Umgebung. Leistungsfähige Systeme wie das System von ParkHere, die auch Carpooling unterstützen, sorgen zudem dafür, dass sich generell die Anzahl der Fahrten mit Individualverkehrsmitteln reduziert.

Gleichbehandlung, Schutzbedürftigkeit von Beschäftigtengruppen

Da bei einem digitalen Parkraummanagementsystem die einzelnen Stellplätze nicht personenbezogen, sondern bedarfsgerecht nach Buchung (über eine App) vergeben werden, gibt es auch keine hierarchieabhängige Bevorzugung. Alle Belegschaftsmitglieder haben die gleichen Parkrechte. Eine Ausnahme bilden ggf. schutzbedürftige Beschäftigtengruppen, wie zum Beispiel gehbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen können über die Verwaltungssoftware Sonderrechte eingeräumt werden.

Mitarbeiterzufriedenheit

Wenn die Mitarbeiter:innen bereits vor der Fahrt zur Arbeit wissen, ob und wo sie am Arbeitsplatz parken können, entfällt ein nicht unbedeutender Stressor: Verteilungskämpfe um die verfügbaren Stellplätze gehören dann ebenso der Vergangenheit an wie frustrierende (weil ergebnislose) Parkplatzsuchfahrten und dadurch bedingte Verspätungen.

CSR Bericht

Zusammenfassung

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht neu. Schon vor Inkrafttreten der CSR-Berichtspflicht für Kapitalmarktunternehmen hatten viele Konzerne erkannt, dass das Dokumentieren von sozialer Verantwortung Vorteile hat. Speziell für die Markenbildung und -pflege ist Nachhaltigkeitsdokumentation wichtig, denn immer mehr Verbraucher richten ihr Einkaufsverhalten verstärkt nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten aus. Mit dem EU-Vorstoß zur Ausweitung der Berichtspflicht wird das Thema noch bedeutsamer: Nun sind bald auch mittelständische Unternehmen betroffen – Unternehmen also, die bislang weniger stark auf Maßnahmen zur Markenpflege oder auf imagefördernde Öffentlichkeitsarbeit angewiesen waren. Die Berichterstattungspflicht ist aber auch ein Anreiz, sich tatsächlich mehr als bisher mit Fragen zu sozialen und zu ökologischen Belangen zu befassen und Neuerungen zu initiieren. Warum nicht beim Parken anfangen?

Sie möchten noch mehr zum Thema Smart Parking erfahren? In unserem Download Center gibt es weitere Infos, Erfolgsgeschichten und Tipps. Legen Sie den ersten Gang ein und schauen Sie vorbei!

ParkHere Download Center

  Quellen

umweltdialog.de (2021): EU beschließt strengere CSR-Berichtspflicht (https://www.umweltdialog.de/de/management/Reporting/2021/CSR-Richtlinie-eine-neue-Aera-in-der-Nachhaltigkeitsberichterstattung.php)
pwc.de (2021): Neue CSR-Richtlinien (https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2021/csr-richtlinie-heute-beginnt-eine-neue-aera-in-der-nachhaltigkeitsberichterstattung.html)
globalcompact.de (https://www.globalcompact.de/)
globalreporting.org (https://www.globalreporting.org/)
iso.org (https://www.iso.org/home.html)
emas.de (https://www.emas.de/)
deutscher-nachhaltigkeitscodex.de (https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/)