Seit über 100 Jahren existiert das betriebliche Mitbestimmungsrecht in Deutschland. 1920, in der damaligen Weimarer Republik, wurde das erste Betriebsrätegesetz beschlossen und ermöglichte es den Arbeitnehmern an der Ausgestaltung eines Unternehmens und den eigenen Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Laut des damaligen Gewerkschaftsführers Anton Erkelenz, machte das Betriebsrätegesetz die „Industrieuntertanen zu Industriebürgern“. Seit der Beschließung des Gesetzes ist viel passiert. Ab 1952 und bis heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und des von den Arbeitnehmern gewählten Betriebsrats. Somit ist der Betriebsrat einer der wichtigsten Instanzen eines jeden Unternehmens und für all diejenigen aus der Belegschaft interessant, die sich über ihre eigenen Aufgabenbereiche engagieren möchten, um etwas zu bewegen. Denn alle Handlungen des Betriebsrats geschehen durch Mitarbeiter für Mitarbeiter.

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Der Betriebsrat – eine kurze Zusammenfassung

Ein Betriebsrat kann bereits ab einer Betriebsgröße von fünf bis 20 wahlberechtigten Personen eingeführt werden. Innerhalb dieser Mitarbeiterzahl besteht der Betriebsrat aus einer Person. In Unternehmen bis zu 50 wahlberechtigten Angestellten besteht der Betriebsrat bereits aus drei Personen. Die Aufgabengebiete des Betriebsrats sind vielseitig. Für einen groben Überblick können diese jedoch in drei Bereiche eingeteilt werden. 

  1. Beteiligungsrecht in sozialen Angelegenheiten 
  2. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten 
  3. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 
Unter den Bereich des „Beteiligungsrechts in sozialen Angelegenheiten“ fallen Aufgaben, wie Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen oder Lohngestaltung, sofern keine gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Unter „Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten“ fallen Aufgaben, die Inhalte, Veränderungen oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen betreffen. Wird demnach jemand eingestellt oder gekündigt, muss der Betriebsrat darüber informiert werden und hat sogar ein Vetorecht auf Entscheidungen, das jedoch ebenfalls gesetzlichen Regelungen unterliegt. Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat zwar nur begrenzte Beteiligungsrechte zu, jedoch kann ab einer bestimmten Unternehmensgröße ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden, dem wiederum verschiedene Auskunfts- und Informationsrechte zustehen. 

Gute Gründe, um zu kandidieren

Dem Betriebsrat eines Unternehmens anzugehören, kann dementsprechend große Auswirkungen auf das eigene Arbeitsleben und das der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben – egal, wie groß das Unternehmen und dahin gehend der Betriebsrat ist. Ein Mitglied des Betriebsrats zu sein, bedeutet somit mehr Arbeit, jedoch auch mehr Verantwortung, mehr Gestaltungsraum und ein besonderer Kündigungsschutz. Das Ziel eines jeden Geschäftsführers sollte sein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zufrieden mit den Arbeits- und Sozialbedingungen sind. Von der Lohngestaltung bis zum Mitarbeiterparkplatz – als Betriebsrat ist man das Sprachrohr der Kollegen und genießt deshalb eine besondere Stellung im Team, mit deutlich mehr Einfluss. Diesen Einfluss kann man nutzen, um die Arbeitsbedingungen für alle Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Möchte man die Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds lernen, bevor man diesen Job antritt, werden Seminare angeboten, in denen alle nötigen Informationen vermittelt werden und der Arbeitgeber jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer extra dafür freistellen muss. 

Für die Kollegen – vom Arbeitsplatz bis zum Parkplatz

Wie schon beschrieben, fallen dem Betriebsrat eine Vielzahl an Aufgaben und Verantwortungen zu, um die Interessen der gesamten Belegschaft zu vertreten. Demnach ist es jedem Betriebsratsmitglied auch ein besonderes Anliegen, bei Problemen und Wünschen mit der Geschäftsführung zu verhandeln und die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Zu den Wünschen zählen Dinge, wie die Einführung flexibler Arbeitszeiten, Homeoffice und betrieblicher Altersvorsorge oder die Verteilung von Firmenwagen und Firmenparkplätzen. Denn laut einer Umfrage des Bewertungsportals für Arbeitgeber kununu, befindet sich der Wunsch nach einem Mitarbeiterparkplatz unter den zehn beliebtesten Benefits, die sich Arbeitnehmer wünschen. 

Mit der Anmietung von Parkplätzen ist es nicht getan

Doch mit der alleinigen Anmietung von Parkplätzen ist es nicht getan. Denn die Vergabe von Mitarbeiterparkplätzen ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Parkplätze für die Belegschaft fördern darüber hinaus die Gleichbehandlung und Fairness untereinander und können auf spezielle Bedürfnisse von einzelnen Mitarbeitern eingehen. Dafür müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden, um allen Kolleginnen und Kollegen die gleiche Chance auf einen Parkplatz zu möglichen. Nur durch eine gerechte Verteilung wird der Firmenparkplatz zu einem geeigneten Benefit für alle. 

Mitarbeiterin parkt

Mit Technik zu mehr Gerechtigkeit bei der Parkplatzverteilung

Für Gerechtigkeit im Zuge der Verteilung kann der Betriebsrat sorgen. Denn noch immer sind oftmals veraltete Verteilungssysteme die Norm in Unternehmen. Sowohl eine Vergabe nach der Hierarchie oder nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ werden schnell zu Unmut unter den Mitarbeitern führen. Jedoch gibt es technische Hilfsmittel, die solche Verteilungsstrategien verhindern und Gerechtigkeit untereinander fördern, was wiederum die Mitarbeiterzufriedenheit steigert. Das einfach zu nutzende Buchungssystem von ParkHere sorgt beispielsweise für eine stressfreie Reservierung von Parkplätzen. Mithilfe einer Buchungs-App können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell und einfach ihre Daten hinterlegen und für bestimmte Zeiträume einen gewünschten Parkplatz reservieren, buchen und bezahlen.

In Verbindung mit einem Kennzeichenerkennungssystem an der Einfahrt der Parkfläche wird das jeweilige Fahrzeug erfasst und über die App zum gebuchten Parkplatz navigiert. Dies führt in Zeiten von Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten aber auch in Schichtbetrieben zu einer höheren Auslastung aller Stellflächen, da einzelne Parkplätze pro Tag mehrfach gebucht werden können – ein zusätzliches Ergebnis: höhere Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Darüber hinaus ist die Installation von Ladestationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Elektroautos möglich, was weitere Vorteile für die Arbeitnehmer darstellt. Dem Mitarbeiter wird durch die kostenlose oder verbilligte Aufladung des Elektro- oder Hybridfahrzeugs eine zusätzliche Lademöglichkeit zur Verfügung gestellt und ist darüber hinaus steuerfrei.

Fazit – Die Stimme der Mitarbeiter

Der Einfluss, den ein Betriebsrat auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter haben kann, ist immens. Das Beispiel der gerechten Verteilung von Mitarbeiterparkplätzen zeigt, dass es nicht ausschließlich um Gehaltsverhandlungen gehen muss, sondern es ebenfalls viele andere Bereiche gibt, in denen man als Mitglied des Betriebsrats den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen mitgestalten und verbessern kann. Möchte man etwas an seinem eigenen Arbeitsalltag und dem der anderen ändern, ist die Beteiligung an einem Betriebsrat der richtige Weg. Dabei vereint digitales Parkraummanagement Wirtschaftlichkeit, Transparenz und faire Bedingungen für alle Angestellten.

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