Auch, wenn der Anteil an reinen Elektroautos am Gesamtverkehrsaufkommen in Deutschland bislang nur etwa ein Prozent beträgt die Elektromobilität breitet sich unaufhaltsam aus. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass im Jahr 2030 fast jedes vierte Kfz auf Deutschlands Straßen (24,4 %) einen elektrischen Antrieb haben wird. Für Unternehmen mit eigenen (oder angemieteten) Parkplätzen sollte das Grund genug sein, die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur mit Ladesäulen zumindest ins Auge zu fassen. Mithilfe der folgenden 4 Fragen können Unternehmensverantwortliche dann festlegen, welches Vorgehen für sie sinnvoll ist.

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Intelligentes Parkraummanagement für Ihr Unternehmen

Frage 1:

Was spricht dafür, am Unternehmensstandort Ladestationen einzurichten?

Die Frage, welche Vorteile Ladestationen für Elektroautos in Unternehmen überhaupt haben, ist sicherlich die wichtigste Frage überhaupt – immerhin betragen die Investitionskosten mehrere tausend Euro. Wie viel Geld genau pro Ladestation eingeplant werden muss, lässt sich nicht pauschal bestimmen, weil dafür verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Unter anderem kommt es darauf an, welche Art Ladestationen im Unternehmen eingerichtet werden sollen (Wallboxen oder Ladesäulen) und welche Leistung diese haben sollen. Die Preisspanne reicht von 500 Euro/Stück für einfache Wallboxen bis 5.000 Euro für Premium-Ladesäulen. Allerdings gewährt die öffentliche Hand hohe Zuschüsse. Und das ist auch bereits das erste Argument, das für Ladesäulen für Unternehmen spricht:

Ladestationen für Unternehmen werden seit 2019 öffentlich gefördert.

Über die bundesweite KfW-Förderung Nr. 441zum Beispiel können Unternehmen für jeden Ladepunkt, den sie auf ihrem (nicht öffentlichen) Firmenparkplatz einrichten, bis zu 900 Euro bekommen. Auch auf Bundeslandebene gibt es Förderprogramme: NRW etwa fördert Ladestationen für Elektroautos in Unternehmen mit bis zu 1.500 Euro. Die Förderung gibt es selbst dann, wenn ein Unternehmen keine eigenen E-Flottenfahrzeuge hat und die Ladestationen nur für die privaten Elektrofahrzeuge der Mitarbeiter anschafft. Weitere Argumente für die Einrichtung einer unternehmenseigenen Ladeinfrastruktur sind:

Unternehmen mit Ladesäulen präsentieren sich als attraktive Arbeitgeber.

Wenn Angestellte in einem Unternehmen nicht nur die Möglichkeit haben, ihre E-Fahrzeuge am Arbeitsplatz sicher zu parken, sondern dort auch noch Strom tanken können, ist das ein schlagkräftiges Recruiting-Argument. Ladestationen können also Talente anziehen – und halten.

Das Unternehmensimage profitiert.

Verfügt ein Unternehmen über Parkplätze mit einer E-Fahrzeug-Ladeinfrastruktur, so signalisiert dies der Öffentlichkeit zum einen Mitarbeiterfürsorge (da die Mitarbeiter von Parkplatzsuchstress und von Reichweitenangst befreit werden) und zum anderen eine nachhaltige Einstellung. Andersherum gilt: Wenn ein Unternehmen trotz vorhandener Parkplätze KEINE Lademöglichkeiten anbietet, werden dessen Bestrebungen um ein Nachhaltigkeitsimage dadurch konterkariert.

Ladestationen können eine Einnahmequelle sein.

Falls der Strom für die Ladestationen unternehmensseitig erzeugt wird – etwa über Photovoltaik-Anlagen –, kann er an die Mitarbeiter und an Besucher verkauft werden. Dabei sind allerdings einige Aspekte zu beachten, s. Frage 2. Aber auch dann, wenn der Strom nicht mit Gewinn verkauft wird (sondern nur weiterverkauft oder gar verschenkt wird), lassen sich mit Ladestationen Einnahmen generieren – nämlich über das Parken. Schließlich sind Parken und Laden zwei verschiedene Paar Schuhe, und das Vorhalten einer Ladeinfrastruktur rechtfertigt in jedem Fall eine Parkraumbewirtschaftung.

Frage 2:

Sollte der Ladestrom kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden?

Das ist wohl die zweitwichtigste Frage, die sich Unternehmen im Hinblick auf die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur stellen müssen. Grundsätzlich gibt es für Firmen drei Varianten, Ladestrom anzubieten:


  • kostenlos,
  • vergünstigt oder
  • kostenpflichtig ohne Vergünstigung.
Die erste Variante ist am unkompliziertesten, denn für diese müssen weder die Ladestationen eichrechtskonform konzipiert sein, noch werden steuerliche Abgaben fällig. Komplizierter wird es, wenn der Ladestrom kostenpflichtig an die Mitarbeiter oder an Kunden abgegeben wird: Dann nämlich greifen die Bestimmungen des Eichrechts. Der bezogene Strom muss dann jedem Abnehmer zugeordnet werden können, außerdem müssen zahlreiche relevante Daten gesammelt werden. Dazu ist eine persönliche Autorisierung nötig, für die die Ladestationen die technischen Voraussetzungen haben müssen. Entsprechend hoch fallen dann die Investitionskosten aus. Sobald der Ladestrom bezahlt werden muss, fällt für das bereitstellende Unternehmen außerdem Umsatzsteuer an. Allerdings gilt: Wenn der Strompreis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niedriger ist als der Stromeinkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten – wenn also das Unternehmen den Strom vergünstigt anbietet –, greift die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UstG. Anders sieht es aus, wenn die Mitarbeiter mindestens den ortsüblichen Strompreis bezahlen müssen: Dann erzielt das Unternehmen in jedem Fall steuerbare Umsätze. Stammt der Strom auch noch aus einer unternehmenseigenen PV-Anlage, fällt mit aller Wahrscheinlichkeit auch noch Stromsteuer an, denn dann gilt das Unternehmen gemäß EEG als Stromerzeuger.

Frage 3:

Ladesäulen oder Wallboxen?

Sowohl Ladesäulen als auch Wallboxen sind im Grunde softwaregesteuerte Sicherungskästen mit Buchsen für den normierten Typ-2-Stecker des Ladekabels. Der Unterschied zwischen ihnen besteht im Wesentlichen darin, dass Ladesäulen für die Aufstellung im Außenbereich geeignet sind – Wallboxen eher nicht. Ladesäulen haben zudem in der Regel eine höhere Ladeleistung als Wallboxen. Dafür sind sie teurer in der Anschaffung. Beide Stationsarten dürfen aber nur von Fachbetrieben installiert werden, und sie müssen beim zuständigen Stromversorger angemeldet werden.




  Die Frage, welche Art Ladestationen für Unternehmen die richtige Wahl sind, lässt sich also recht einfach mit den baulichen Gegebenheiten beantworten. Befinden sich die Parkplätze im nicht überdachten Außenbereich? Dann kommen nur Parksäulen infrage. Bei Tiefgaragenplätzen sind auch Wallboxen eine Option. Bleibt die Frage nach der Ladestationsleistung: Wie hoch sollte diese sein? Wenn an den Ladestationen nur private Mitarbeiterfahrzeuge Strom tanken, die während der Arbeitszeit nicht bewegt werden müssen, dann reichen Wechselstrom-Ladestationen aus. Werden aber Fuhrparkfahrzeuge aufgeladen, die tagsüber im Einsatz sind (zum Beispiel als Lieferfahrzeuge), dann sollte das Laden schneller vonstattengehen. Man muss dann über leistungsstarke Gleichstrom-Ladesäulen nachdenken.

Frage 4:

Wie viele Ladestationen sind nötig wie können sie effizient ausgelastet werden?

Die Antwort auf die Frage nach der optimalen Anzahl von Ladesäulen für Unternehmen hängt natürlich von der Anzahl der Elektroautos in der Belegschaft ab. Dabei sind nicht nur die vorhandenen Elektrofahrzeuge zu berücksichtigen, sondern auch die, die künftig vielleicht noch hinzukommen. Es empfiehlt sich also, vorab eine Bedarfsanalyse durchzuführen: Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit ein E-Fahrzeug, wie viele planen den Umstieg auf E-Mobilität in naher Zukunft? Die Befragung der Belegschaft ist dabei selbst schon ein bedarfsbeeinflussender Faktor, denn wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, dass im Unternehmen eine Ladeinfrastruktur aufgebaut werden soll, zeigen sie sich womöglich umstiegsfreudiger. Steht die Anzahl der potenziellen Nutzer fest, geht es an die Aufschlüsselung. Normalerweise wird bei der Planung von Lademöglichkeiten ein 1:1-Schlüssel empfohlen (= eine Lademöglichkeit pro Fahrzeug). Da das Nachhalten von Ladezeiten und das Organisieren von Parkzeiten umständlich ist, muss man nämlich davon ausgehen, dass geparkte E-Fahrzeuge während der Arbeitszeit nicht umgeparkt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Parken an Ladesäulen im Unternehmen nicht digital kontrolliert wird. Mit einer appgestützten Parkraummanagementlösung wie dem ParkHere-System hingegen ist es kein Problem, Park- bzw. Ladezeitzuteilungen perfekt zu organisieren. Dadurch lässt sich ein 3:1-Schlüssel realisieren: Pro Lademöglichkeit können dann im Laufe eines Arbeitstages 3 Fahrzeuge geladen werden. So sinken die Investitionskosten erheblich, da weniger Säulen angeschafft werden müssen.

Fazit

Dass Ladesäulen für Unternehmen mit eigenen Parkflächen eine sinnvolle Sache sind, steht praktisch außer Frage. Dank einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten muss die Anschaffung auch nicht allzu teuer sein – zumal dann nicht, wenn gleichzeitig ein digitales Parkraummanagementsystem implementiert wird, das einerseits eine rentable Parkplatzbewirtschaftung ermöglicht und andererseits die Verfügbarkeit pro Säule verdreifacht. Unternehmen sollten sich allerdings sehr genau überlegen, ob sie ihren Mitarbeitern den Ladestrom in Rechnung stellen: Den potenziellen Einnahmen stehen erheblich höhere Investitionskosten und steuerliche Abgaben gegenüber; zudem wird das Mitarbeiterbindungsinstrument „kostenloses Laden“ aus der Hand gegeben.

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