Table of contents
- Ladesäulenförderung für Unternehmen: öffentliches vs. nichtöffentliches Laden
- Öffentliches Laden: maximal 20.000 EUR pro Ladepunkt
- Nichtöffentliches Laden: 900 EUR pro Ladepunkt
- Förderung der Elektromobilität durch den Bund: nur unter diesen Bedingungen
- Unterstützung bei der Förderung der Elektromobilität durch ParkHere
- Zusammenfassung: Unternehmen sollten aktuelle Förderungen für Ladestationen als Chance nutzen
Die Elektromobilität liegt bei Unternehmen im Trend: Eine Umfrage unter Firmen mit eigenem Fuhrpark im Jahr 2021 ergab, dass rund 27 % bereits elektrische Fahrzeuge nutzen und dass weitere 26 % die Einführung von E-Mobilität innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Gründe dafür gibt es zu Genüge, sowohl strategische als auch finanzielle. Zu den strategischen Gründen gehört, dass jegliche Klimaschutzbemühungen das Image fördern und dass insbesondere Elektromobilität eine wichtige Rolle beim Recruiting spielt. Zu den finanziellen Gründen gehört, dass elektrische Firmenfahrzeuge weniger Kosten verursachen als Verbrennerfahrzeuge – und dass die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur derzeit wegen der staatlichen Förderungen für Elektromobilität so günstig realisiert werden kann wie nie zuvor.
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Ladesäulenförderung für Unternehmen: öffentliches vs. nichtöffentliches Laden
Welche überregionalen Förderungen Gewerbetreibende für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. Ganz entscheidend ist der vorgesehene Nutzerkreis: Sollen die zu errichtenden Ladepunkte später öffentlich zugänglich sein – oder sollen sie nur der Belegschaft bzw. nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung stehen? Eine Förderung kann z.B. über die KfW-Bank im Rahmen des Förderprogramms “Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen” beantragt werden.Öffentliches Laden: maximal 20.000 EUR pro Ladepunkt
Die Förderung für öffentlich zugängliche Ladestationen gilt grundsätzlich bis zum Jahr 2025. Bis dahin sollen jedes Jahr im Zeitraum von Februar bis April Förderaufrufe mit einer Antragsfrist von jeweils drei Monaten veröffentlicht werden. Gefördert wird die Errichtung von neuen Lademöglichkeiten, und zwar in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Förderfähig sind dabei sowohl die Kosten für den Netzanschluss als auch die Kosten für die Beschaffung und für die Installation von Ladepunkten. (Nicht förderfähig sind anfallende Planungskosten). Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich dabei nach der Art der geplanten Ladepunkte:- Normal-Ladepunkte (AC u. DC) – 60 Prozent Zuschuss (max. 2 500 EUR pro Ladepunkt)
- Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC) mit einer Ladeleistung zwischen 22 und 100 KW – 60 Prozent Zuschuss (max. 10.000 EUR pro Ladepunkt)
- Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC) mit einer Ladeleistung von 100 Kilowatt und höher – 60 Prozent Zuschuss (max. 20.000 EUR pro Ladepunkt)
Nichtöffentliches Laden: 900 EUR pro Ladepunkt
Praxisnäher ist für die meisten Unternehmen aber wohl das Einrichten von nichtöffentlichen Lademöglichkeiten. Die entsprechende bundesstaatliche Förderung läuft über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ist bis Ende des Jahres 2022 (31. Dezember) befristet. Gefördert werden der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Anschluss und Installationsarbeiten und die intelligente Steuerung mittels eines Energiemanagementsystems. Auch hier besteht die Förderung in einem Zuschuss – dieser beträgt 900 EUR pro Ladepunkt (und darf 70% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten), sofern die Gesamtkosten mindestens 1.285,71 EUR betragen. Der maximale Förderbetrag für einen Unternehmensstandort beträgt 45.000 EUR. Hat ein Unternehmen bereits einen Förderantrag eingereicht und will danach noch weitere Ladepunkte am selben Standort einrichten, so kann es für die neuen Ladepunkte ebenfalls Förderanträge stellen. Schon wenige Tage nach der Einreichung werden die Fördergelder ausgezahlt.Förderung der Elektromobilität durch den Bund: nur unter diesen Bedingungen
Die Förderung für gewerbliche Ladestationen bzw. Ladepunkte ohne Öffentlichkeitszugang durch den Bund kann von Unternehmen, von Selbstständigen, von Freiberuflern, von Verbänden und von gemeinnützigen Einrichtungen beantragt werden – das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Sie ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft.- Firmeneigene Stellplätze: Die Ladepunkte müssen sich an firmeneigenen Stellplätzen befinden (oder an firmenseitig angemieteten Stellplätzen).
- Nur gelistete Technik: Die neu zu installierenden Ladegeräte müssen auf der Liste förderfähiger Ladestationen der KfW-Bank aufgeführt sein. Sind sie es nicht, so kann der ausgewählte Hersteller für seine Ladegeräte eine Registrierung beantragen. Sofern alle technischen Anforderungen gemäß Merkblatt erfüllt sind, werden die Geräte dann in die Liste aufgenommen.
- Nur Ökostrom: Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Er kann entweder von einem Energieversorger bezogen werden oder selbst erzeugt werden (z. B. mit unternehmenseigenen Photovoltaik-Anlagen).
- 6 Jahre Mindestbetrieb: Jede mit Fördermitteln finanzierte Lademöglichkeit muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre lang zweckentsprechend genutzt werden. Wird sie vor Ablauf dieser Zeit wieder abgebaut oder veräußert, so kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
- Keine Fördermittel-Kombinationen: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln zur Förderung von Elektromobilität – wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen der Länder – ist nicht möglich.
Unterstützung bei der Förderung der Elektromobilität durch ParkHere
ParkHere leistet Hilfestellung: Wir beraten interessierte Unternehmen in allen Fragen rund um das Thema Parken und Laden und unterstützen sie bei der Realisierung eines E-Mobility-Projektes in jedem einzelnen Schritt – von der Konzeption und die Implementierung bis hin zu Betrieb, Optimierung und begleitendem Support. Es müssen zuvor etliche Fragen geklärt werden:- Welche Ladekapazität ist nötig bzw. sinnvoll?
- Wie soll die Abrechnung für den bezogenen Strom erfolgen?
- Wie lassen sich insbesondere bei bewirtschafteten Firmenparkplätzen Stellplatzmanagement und Lademanagement unter einen Hut bringen?