Bezahlen beim Parken am Arbeitsplatz

Soll man seinen Mitarbeitern Parkraum kostenfrei zur Verfügung stellen oder dafür eine Gebühr verlangen? Diese Frage bereitet vielen Unternehmern Kopfzerbrechen. Schließlich gibt es einige rechtliche Voraussetzungen zu beachten, darüber hinaus fallen Faktoren wie die Mitarbeiterzufriedenheit und die Kosten für die Instandhaltung von Parkplätzen bei der Entscheidung ins Gewicht.

Im Folgenden werden die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen einer Bezahlung des Parkplatzes erklärt, die Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung aufgezeigt und die Vor- und Nachteile des kostenfreien und kostenpflichtigen Mitarbeiterparkens  aufgeführt.

Rechtliche und steuerliche Regelungen bei Mitarbeiterparkplätzen

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet ist, Mitarbeiterparkplätze für seine Angestellten zu Verfügung zu stellen. Kurz gesagt: Nein. Es gibt von Rechtswegen her keinen Anspruch von Arbeitnehmern auf einen Mitarbeiterparkplatz. Doch es gibt eine Ausnahme: Ist der Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Praxis, d.h. beispielsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht zu erreichen, liegt es in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern Parkplätze bereit zu stellen. 

Nicht zu unterschätzen ist allerdings die positive Wirkung eines Mitarbeiterparkplatzes für das Employer Branding eines Unternehmens. In Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten 46% der Arbeitgeber diesen Benefit laut einer Studie an, und immerhin über 8% der Arbeitnehmer interessieren sich dafür. Da kann es sich als Arbeitgeber lohnen, auf firmeneigene Stellplätze für die Mitarbeiter zu setzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Für die steuerlichen Auswirkungen eines Mitarbeiterparkplatzes sind zwei Faktoren entscheidend:

  • Befindet sich der Parkplatz auf dem Firmengelände?
  • Wird er den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt, oder müssen diese dafür zahlen?

Grundsätzlich steuerfrei sind kostenlose Mitarbeiterparkplätze, die sich auf dem Firmengelände befinden. Zwar gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Köln, dass auch für eine unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, welches aber nicht mehr praktiziert wird.

Steuern fürs Parken: Mit diesen Steuern müssen Arbeitgeber rechnen

Beteiligen sich Mitarbeiter an den Kosten der von ihnen genutzten Parkplätze, müssen Unternehmen zwei Steuerabgaben im Blick behalten:

  • Umsatzsteuer: Sie wird bei einem kostenpflichtigen Mitarbeiterparkplatz in jedem Fall fällig, unabhängig davon, ob sich der Parkplatz auf dem Firmengelände oder nur in der Nähe befindet.
  • Lohnsteuer: In vielen Fällen kann die Überlassung eines Parkplatzes an Mitarbeiter auch mit einer Lohnsteuerpflicht einhergehen. Denn viele Finanzämter bewerten die Stellplätze als “geldwerten Vorteil”. Noch mehr Vorsicht ist geboten, wenn sich der entsprechende Parkplatz nicht in unmittelbarer Nähe zum Unternehmen befindet, denn dann liegt die Vermutung nahe, dass er auch oder sogar überwiegend privat genutzt wird. Gleiches gilt, wenn die Parkplätze nur einem ausgewählten Personenkreis, beispielsweise dem Management, zur Verfügung stehen.

Entscheidungsfaktoren für Parkgebühren in Unternehmen

Mehrere Aspekte sind entscheidend dafür, wie sich Unternehmen bezüglich ihrer Mitarbeiterparkplätze entscheiden:

  • Handhabung in der Vergangenheit: Oftmals behält man eine bewährte Methode einfach bei. Erst wenn ein Umzug in ein anderes Gebäude oder ein Umbau ansteht, wird die Frage, ob die Mitarbeiterparkplätze kostenlos oder kostenpflichtig sein sollten, neu aufgerollt. Hinzu kommt, dass es in vielen Unternehmen auf Protest stoßen würde, für die bisher kostenfreien Parkplätze plötzlich Gebühren zu verlangen, wenn diese nicht durch beispielsweise einen Umzug gerechtfertigt werden.
  • Entscheidung des Betriebsrats: In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser ein Mitspracherecht beim Thema Mitarbeiterparkplätze. Die Nutzungsbedingungen für die Stellflächen müssen daher mit dem Betriebsrat abgesprochen werden.
  • Anzahl der Mitarbeiter sowie Parkplätze: Wie viele Mitarbeiter hat ein Unternehmen überhaupt, und wie viele Parkplätze stehen diesen zur Verfügung? Wie kommen die Mitarbeiter überhaupt zur Arbeitsstelle? Auch die Antworten auf diese Fragen haben Einfluss darauf, ob sich ein Unternehmen für oder gegen Gebühren auf Mitarbeiterparkplätze entscheidet. So bestreiten in Deutschland den Ergebnissen einer Studie zufolge die meisten Mitarbeiter ihren Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, U- und S-Bahn oder dem PKW.
Studie Verkehrsmittelwahl zum Arbeitsplatz

Abbildung 1: Eine Studie von 2019 zeigt, dass Mitarbeiter in Deutschland unterschiedliche Verkehrsmittel für ihren Arbeitsweg verwenden.

  • Employer Branding: Kostenfreie Mitarbeiterparkplätze können die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und stellen einen beliebten Nutzen dar, den viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen wollen.

Abrechnungsmöglichkeiten beim Parken

Entscheidet sich ein Unternehmen für gebührenpflichtige Mitarbeiterparkplätze, gibt es verschiedene Lösungsansätze für die Parkraumbewirtschaftung. Es ist lohnenswert, sich zunächst darüber zu informieren, wie die eigenen Mitarbeiter die Stellplätze nutzen, um dann eine adäquate Abrechnungsmethode zu finden.

  • Monatliche Zahlung für einen festen Stellplatz: Die Mitarbeiter kommen so gut wie jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit? Dann dürfte in vielen Fällen eine monatliche Gebühr die sinnvolle Wahl sein. Die Mitarbeiter können sich darauf verlassen, einen Parkplatz vorzufinden, und die Abrechnung ist recht unkompliziert.
  • Abrechnung nach Nutzung: Diese Abrechnungsmethode ist insbesondere für Unternehmen interessant, in denen nicht alle Mitarbeiter täglich mit dem Auto zur Arbeit kommen – sei es, weil sie im Außendienst unterwegs sind, regelmäßig im Home Office arbeiten oder in mehreren Filialen eingesetzt werden. Der Vorteil: Die Mitarbeiter zahlen nur für die tatsächliche Nutzung ihres Parkplatzes, darüber hinaus kann der Parkraum flexibler ausgelastet werden. Moderne Lösungen wie digitale Parkraumbewirtschaftungssysteme können Unternehmer bei Organisation und Abrechnung unterstützen.

Kostenlose vs. kostenpflichtige Mitarbeiterparkplätze

Wie bei den meisten Optionen gibt es auch bei der Frage nach dem Bezahlungsmodell des Mitarbeiterparkens Argumente für und wider der kostenpflichtigen Mitarbeiterparkplatzbereitstellung. Wie man sich als Unternehmen letztlich entscheidet, ist eine Frage der individuellen Abwägung der genannten Faktoren. Im Folgenden haben wir die Vorteile der jeweiligen Variante zusammegestellt.

Das spricht für kostenlose Parkplätze für Mitarbeiter

  • Parkplatz als Mitarbeiterbenefit: Gerade wenn die Parksituation rund um den Arbeitsplatz angespannt ist, ist ein Gratis-Parkplatz für Mitarbeiter ein interessanter Nutzen, der das Image des Arbeitgebers stärkt. Eine Umfrage der Platform Kununu hat ergeben, dass der Parkplatz unter den Top 10 Benefits ist, die Mitarbeitern beim Arbeitgeber wichtig sind. Besonders Arbeitnehmer, die täglich auf den PKW als Transportmedium angewiesen sind, weil sie beispielsweise Kinder vor der Arbeit in Schule oder Tagesstätten bringen, sind für ein solches Angebot dankbar. 
Umfrage Mitarbeiter Benefits

Abbildung 2: Eine Studie des Portals Kununu zeigt, dass der Parkplatz als einer der Top 10 Benefits ist, die Mitarbeiter sich vom Arbeitgeber wünschen.

  • Erwartungshaltung der Mitarbeiter: Im Allgemeinen gilt: Mitarbeiter bezahlen eher ungern für Parkplätze. Dies ist noch verstärkt der Fall, wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern zunächst Gratis-Parkplätze anbietet und dann doch eine Gebühr einführt. Manchmal ist dies jedoch unabdingbar, wenn beispielsweise die Betriebskosten für die Parkflächen steigen oder ein Umzug die Verfügbarkeitsbedingungen ändert. Hier kann es die Akzeptanz der Mitarbeiter gewonnen werden, wenn das erwirtschaftete Geld entsprechend reinvestiert wird. Beispiele hierfür wären:
    • eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos, welche den Nutzern der Parkplätze zur Verfügung gestellt wird
    • Spenden an wohltätige Zwecke
    • Feste oder Betriebsausflüge für die Mitarbeiter

Argumente für Gebühren auf Mitarbeiterparkplätze

  • Neues Bewusstsein bezüglich Autofahren: Insbesondere bei Unternehmen, welche gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sind, können Gebühren auf Mitarbeiterparkplätzen, die beispielsweise dem ÖPNV-Tarif entsprechen, dazu führen, dass die Mitarbeiter reflektieren, ob es wirklich sinnvoll ist, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Viele könnten eventuell auf den ÖPNV umsteigen. Auch Initiativen wie Carpooling können durch vorgehaltene Parkplätze als Alternative gestärkt werden.
  • Parkplatzgarantie: Vielen Mitarbeitern ist ein garantierter Stellplatz für ihren PKW durchaus einen gewissen Betrag im Monat wert. Schließlich reduzieren sie so Stress und müssen bei der Anfahrt zur Arbeit auch keinen Zeitpuffer für die Parkplatzsuche einplanen.

Fazit: Kostenpflichtige Firmenparkplätze sind Abwägungssache

Grundsätzlich können Arbeitgeber für die Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen Gebühren verlangen, allerdings hat der Betriebsrat hier ein Mitspracherecht. Bevor sich ein Unternehmen pro oder contra Parkgebühren entscheidet, sollten die steuerlichen Faktoren sowie die Auswirkungen für die Mitarbeiter betrachtet werden. Eine allgemein gültige “Best Practice” Lösung gibt es nicht, vielmehr handelt es sich um eine Entscheidung, die jeder Arbeitgeber individuell fällen muss.

Wer sich für kostenpflichtige Mitarbeiterparkplätze entscheidet, ist nicht auf monatliche Vermietung angewiesen. Auf dem Markt etablieren sich inzwischen smarte Lösungen, die einerseits eine optimale Auslastung von Firmenparkplätzen ermöglichen und andererseits die Kosten der Mitarbeiter auf die tatsächliche Parkdauer beschränken.

 

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Quellen: 

https://www.billomat.com/magazin/stellplatzverpflichtung-wohin-mit-den-autos/ 

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrat-hat-mitspracherecht-bei-parkplatzordnung_76_117130.html 

https://www.wws-gruppe.de/de/news-infos/pressespiegel/pressespiegel-beitrag-lesen/steuerfalle-mitarbeiterparkplatz.html

https://www.firmenauto.de/steuer-steuerfalle-mitarbeiterparkplatz-8467006.html

https://blog.seton.de/betrieblicher-parkplatz.html 

https://blog.wiwo.de/management/2014/09/10/parkplatze/ 

http://www.arbeitsratgeber.com/mitarbeiterparkplatz/ 

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitgeber-muss-keinen-kostenlosen-Parkplatz-anbieten-2094752.html 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/539446/umfrage/von-arbeitnehmern-nachgefragte-und-von-arbeitgebern-angebotene-benefits/ 

alle Quellen wurden am 10.02.2020 abgerufen.