NIS-2-Richtlinie:

Was Immobilienbetreiber wissen müssen – Anforderungen, Pflichten & Maßnahmen

Anforderungen, Pflichten, Maßnahmen: In sechs Schritten vom Risiko zur Compliance!

Mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) verpflichtet die EU alle Mitgliedstaaten, ein höheres Sicherheitsniveau im Bereich der Cybersicherheit sicherzustellen. Die deutsche Umsetzung wurde im November 2025 verabschiedet und tritt bereits Ende 2025. Auch Immobilienunternehmen und -betreiber können unter das Gesetz fallen, selbst wenn IT nicht ihr Kerngeschäft ist. Ob auch Sie betroffen sind und was Sie tun sollten, erfahren Sie mit dieser Checkliste:

Checkliste: NIS-2-Richtlinie

Noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten!