In Deutschland wächst das Interesse an Elektromobilität zunehmend. Laut der Vd-TÜV Studie kann sich jeder dritte Autobesitzer vorstellen, in den kommenden acht Jahren ein Elektrofahrzeug zu kaufen. Viele Unternehmen, insbesondere in urbanen Räumen, wollen auf diese Entwicklung reagieren, indem sie an ihrem Standort das Parken mit der Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter verknüpfen. Welche Rahmenbedingungen, steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie Vorteile Parken-und-Laden-Konzepte für Unternehmen bieten, wird im Folgenden vorgestellt.
Die deutsche Politik hat sich zum Ziel gesetzt, im Bereich Elektromobilität Vorreiter zu sein. Rund um die Themen Elektromobilität und Elektrofahrzeuge hat sich in Deutschland ein junger Markt mit einer hohen Marktdynamik entwickelt: Hierzulande stehen Autofahrern 57 Modelle von deutschen Automobilherstellern und über 100 ausländische Modelle zu Verfügung. Der verlängerte Umweltbonus bis Ende 2020 kurbelt den Markt zunehmend an, sodass es zu einem hohen Anstieg des Elektrofahrzeugkaufs kam. Die kumulierten Neuzulassungen erreichten am 1. Januar 2020 die Marke von 308.000 Elektro-Pkw, davon 55 % Batterie-elektrische Fahrzeuge. Mit der zunehmenden Anzahl an E-Fahrzeugen gewinnt auch das elektrische Laden während des Parkvorganges zunehmend an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund wird es für Unternehmen unerlässlich, sich mit dem Thema des Elektroladens im Zuge der Parkraumbewirtschaftung zu befassen. Nachfolgend gibt es Informationen zu den wichtigsten Voraussetzungen, Anforderungen und Gründe zum Parken Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz.
Wichtige Gesetzgebungen – das Laden am Arbeitsplatz
Für die Bereitstellung von Elektroladesäulen am Arbeitsplatz gilt es für Unternehmen einige Gesetzgebungen, Vorschriften und steuerliche Gegebenheiten zu beachten.
Eichrechtskonformes Elektroladen
Wie beim Tanken an der Zapfsäule spielt auch beim elektrischen Laden eines Fahrzeugs das deutsche Eichrecht eine entscheidende Rolle. Es soll sicherstellen, dass Verbraucher transparent einsehen können, wie viel sie für das Tanken bzw. Aufladen zahlen müssen, und dass die geladene Menge korrekt ist. Die wichtigen rechtlichen Grundlagen für das eichrechtskonforme und transparente Laden von E-Autos wurden in Deutschland mittlerweile geschaffen: Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik hat bindende Anforderungen entwickelt, auf deren Basis die Industrie eichrechtskonforme AC- und DC-Ladeeinrichtungen entwickeln kann.
Grundsätzlich gibt es bereits geeichte Stromzähler, die der EU-Messgeräterichtlinie Measuring Instruments Directive (MID) entsprechen. Diese MID-geeichten Stromzähler kommen im Haushalt und Gewerbe sowie in der Leichtindustrie zum Einsatz und messen den sogenannten Wirkverbrauch in Kilowattstunden (kWh), d.h. die elektrische Energie, die von dem E-Auto aufgenommen und in andere Energieformen umgewandelt wird. Bei einer gewerblich genutzten Ladesäule müssen neben der Energiemessung jedoch noch weitere Parameter wie Zeitstempel und eine Authentifizierung der ladenden Person erfasst werden.
Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter gilt es in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten: Lädt ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen kostenlos am Arbeitsplatz, so muss diese Säule nicht eichrechtskonform aufgebaut sein. Anders gestaltet sich der Fall, wenn der Mitarbeiter das Laden seines privaten Elektrofahrzeugs bezahlen muss. Dann muss diese Ladesäule den Anforderungen des Eichrechts entsprechen.
Lädt hingegen ein externer Kunde oder Besucher am Standort eines Unternehmens sein Fahrzeug kostenpflichtig, dann muss die Ladesäule im Aufbau dem Eichrecht entsprechen.
Steuerliche Gegebenheiten
Aufgrund des Plans der Bundesregierung, Elektromobilität zu fördern, wird das kostenlose Aufladen des Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Sobald Unternehmen sich allerdings dafür entscheiden, die Ladestation öffentlich zur Verfügung zu stellen und wirtschaftlich zu betreiben, müssen einige steuerliche Gegebenheiten beachtet werden. In diesem Fall fällt Umsatzsteuer an. Dies gilt übrigens auch, wenn die Ladestation zwar ausschließlich von Mitarbeitern genutzt wird, diese aber keinen vergünstigten Tarif erhalten.
Die Stromsteuer hingegen muss nicht entrichtet werden, da Unternehmen als Anbieter einer Ladesäule Letztverbrauchern gleichgestellt werden und somit nicht als Stromversorger gelten.
Gründe, warum Unternehmen von der Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur profitieren
Es gibt viele Gründe, die für eine eigene Ladesäulen-Infrastruktur bei Unternehmen sprechen. Mitarbeiter, Kunden und die Öffentlichkeit achten zunehmend auf Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz und fordern entsprechend ihren veränderten Mobilitätsbedürfnissen Maßnahmen.
Zukunftssichere Mobilität
Im Privaten wie im Geschäftlichen wird eine nachhaltige, CO2-arme Mobilität gefördert. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass gesetzliche Vorgaben und finanzielle Anreize in den kommenden Jahren zu einem weiteren Anstieg von Elektrofahrzeugen im privaten und öffentlichen Raum führen werden. Firmen mit eigener Lademöglichkeit könnten schon bald einen wertvollen Nutzen für ihre Flotte stiften, wenn im Unternehmen langfristig auf eine E-Flotte umgestellt wird. Die Investitionen in eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stellen dann eine Investition in die Zukunft der Mobilität dar und bieten Unternehmen die Möglichkeit sich als Vorreiter zu positionieren, um optimal auf die Zukunft vorbereitet zu sein.
Steuervorteile nutzen
Unternehmen können für sich und ihre Mitarbeiter beim Bereitstellen von Elektrofahrzeugen finanzielle Vorteile nutzen, da das Stromtanken im eigenen Betrieb steuerfrei ist.
Employer Branding
Unternehmen, die Corporate Social Responsibility (CSR) zu ihren Werten zählen, können mit Ladesäulen am Arbeitsplatz ihr nachhaltiges Image untermauern und sowohl den Mitarbeitern als auch Besuchern gegenüber zeigen, dass umweltfreundliche und nachhaltige Werte gelebt werden.
Eine Positionierung als moderner, innovativer, umwelt- und verantwortungsbewusster Arbeitgeber kann sich somit positiv auf das Unternehmensimage auswirken. Top-Fachkräfte einzustellen und an das Unternehmen zu binden, ist für viele Arbeitgeber heutzutage eine Herausforderung. Wer Mitarbeitern die Sorge um die nächste Ladesäule abnimmt, kann mit diesem Benefit punkten. Umfragen zufolge würden 59 % der Arbeitnehmer, die über den Kauf eines Elektroautos nachdenken, sich eher für einen Arbeitgeber entscheiden, der seinen Mitarbeitern kostenlose Ladesäulen zur Verfügung stellt.
Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
36 % der privaten Nutzer von Elektroautos leben auf dem Land, 18 % in Kleinstädten. In ländlichen Regionen sind Pendler daher oftmals auf den Pkw angewiesen. Arbeitnehmer, die mit dem E-Auto zur Arbeit fahren und dort Ladesäulen zur Verfügung haben, können bequem den Wagen während der Arbeitszeit aufladen. Die Arbeitszeit, welche für das Auto sonst ungenutzte Parkzeit ist, kann so produktiv genutzt werden. Das befriedigt die sich ändernden Bedürfnisse der Mitarbeiter und trägt somit zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit bei. Da es sich für die meisten Mitarbeiter um einen acht Stunden Tag handelt, ist das Standardladen ausreichend. Dies ist gegebenenfalls günstiger für die Mitarbeiter, als auf der Rückfahrt eine Schnellladestation entlang der Bundesstraßen ansteuern zu müssen, sodass auch Kostenvorteile für Mitarbeiter entstehen können.
Eine umfassende Bereitstellung der Ladeinfrastruktur zu Hause und am Arbeitsplatz macht den Kauf eines Elektrofahrzeugs letztlich für viele Arbeitnehmer erst attraktiv. Mit einem Arbeitgeber, der Ladesäulen zur Verfügung stellt, können E-Fahrzeugfahrer von Kaufprämien profitieren und damit die Anreize nutzen, mit welchen die Bundesregierung den Anteil von Elektroautos weiter steigern will.
Lösungsmöglichkeiten für das Parken und Laden im Unternehmen
Auf dem Markt gibt es verschiedene Lösungen von Start-ups und etablierten Unternehmen. So lassen sich intelligente Parkraummanagementlösungen wie von ParkHere mit passender Ladeinfrastruktur kombinieren. The Mobility House bietet hier beispielsweise, Lösungen sowohl für das Laden für Mitarbeiter als auch der Unternehmensflotte an.
ParkHere bietet eine intelligente Komplettlösung für die Parkraumbewirtschaftung von Unternehmensparkplätzen an, die auch die Bewirtschaftung von Ladeinfrastruktur integrieren kann. Dabei erlaubt die Corporate Parking-App Mitarbeitern die Reservierung eines Parkplatzes mit Elektroladesäule. Nachdem der Mitarbeiter durch das Terminal authentifiziert wurde und am reservierten Parkplatz mit Ladesäule angekommen ist, kann das Aufladen über die App gestartet werden. Während des Ladevorgangs kann der Nutzer Informationen über die Anzahl bisher geladener kWh, die Kosten und die Dauer des Ladevorgangs in der App einsehen. Eine Übersicht über die bisher getätigten Reservierungen und Kosten für den Ladevorgang finden sich in der Abrechnungsübersicht.
Fazit
Aufgrund der Trendforschung und der Förderung seitens der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass E-Mobilität in den nächsten Jahren rasant an Bedeutung zunehmen wird. Auch für Unternehmen gewinnt somit das Thema Parken und Laden an Relevanz: einerseits im Hinblick auf die Mitarbeiterzufriedenheit, andererseits in Bezug auf die Unternehmenswerte wie Nachhaltigkeit in der Firmenflotte. Bei der Implementierung einer Ladeinfrastruktur am Firmenstandort stehen Unternehmen diverse Anbieter für nachhaltige Lösungen zu Verfügung. Essenziell ist es, sich vor der Entscheidung für eine Ladeinfrastruktur darüber klar zu werden, welche Anforderungen an diese gestellt werden und wie die Umsetzung möglichst nachhaltig für das Unternehmen erfolgen kann. Bei der Auswahl und Entscheidung stehen Anbieter wie ParkHere unterstützend zur Seite.
Weitere Informationen zum Thema Smart Parking für Unternehmen, haben wir in diesem kostenlosen Whitepaper für Sie zusammengefasst.
Quellen
https://www.mobilityhouse.com/de_de/magazin/e-mobility/eichrechtskonformes-laden.html
https://www.mobilityhouse.com/de_de/magazin/e-mobility/eichrecht-unternehmen.html/
https://newmotion.com/de_DE/7-gruende-warum-ladestationen-fuer-ihr-unternehmen-nuetzlich-sind/
https://www.handwerksblatt.de/unternehmensfuhrung/elektroauto-steuerfrei-in-der-firma-aufladen
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/elektroauto-laden-wallbox-faq/
alle Quellen wurden am 25.03.2020 abgerufen